Förderverein für den Eissport Schongau e.V.

Das sind wir

Wir sind ein ehrenamtlicher Verein, welcher sich bereits seit 1984 für die Belange des Nachwuchses im Eissport stark macht. Aktuell besteht der Verein aus ca. 70 Mitgliedern, die durch ihre Beiträge und aktive Mitarbeit den Nachwuchs unterstützen.

Unser ehrenamtliches Projekt

Ausbau der bereits bestehenden Eisschule mit ca. 100 Kindern pro Sonntag, beginnend von Oktober bis Ende März.
Wir möchten den Kindern die Möglichkeit bieten, das Schlittschuhfahren mit ausgebildeten Trainern spielerisch zu erlernen, mit dem Ziel, sie für den Eishockeysport zu begeistern.

Hierzu benötigen wir
– Trainingsgeräte für die Eisschule
– Ausrüstung (Helm, Schienbeinschützer etc.)
– Bereitstellen einer Erstausrüstung für Probetraining.

Ehrenamt bedeutet für uns…

… Kindern den Eissport spielerisch nahezubringen!

 

Bei Fragen, Wünschen oder sonstigen Anliegen wendet euch bitte an:

Oder an Mail:  Foerderverein@ea-schongau.de

Förderverein für den Eissport Schongau e.V.
Postfach 1102
86956 Schongau

Die Gelder die durch den Förderverein eingenommen werden, kommen ausschließlich den „kleinen Mammuts“ und allen Kindern und Jugendlichen zu Gute, die sich dem Eissport im heimischen Stadion widmen. Z.B. Tee für die Spiele, Fahrtkostenzuschuss, Ausrüstung wie Laufhilfen, usw.

 

Ihr wollt unseren Nachwuchs nachhaltig unterstützen? Dann werdet Mitglied für nur 20,-€ im Jahr.

Einfach Formular ausfüllen und per Mail an Foerderverein@ea-schongau.de  senden oder beim nächsten Heimspiel am Fördervereinsstand abgeben.

Download: Mitgliedsantrag

 

Wenn euch eine Mitgliedschaft zu bindend ist, könnt ihr uns gerne mit einer Spende unterstützen:

Förderverein für den Eissport Schongau e.V.

DE92 7016 9509 0000 1167 50    /    Raiffeisenbank Pfaffenwinkel

Als eingetragener gemeinnütziger Verein, können wir euch für eure Spenden entsprechende Zuwendungs-/Spendenbescheinigungen ausstellen. B

Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg. Erst bei Spenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen.
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